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Ratgeber für Angehörige in der Schweiz

Wohnungsräumung nach Todesfall: Fristen, Kosten und Ablauf

Nach dem Verlust eines Angehörigen müssen viele Dinge gleichzeitig geklärt werden. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die rechtlichen und organisatorischen Schritte von der Erbschaft bis zur leeren Wohnung übersichtlich zu planen.

Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist nicht nur körperlich aufwendig. Bevor Möbel, persönliche Gegenstände oder Dokumente entfernt werden, sollten Erbenstellung, Zuständigkeiten und wichtige Fristen geklärt sein. Gleichzeitig läuft häufig ein Mietverhältnis weiter, und ein Übergabetermin muss organisiert werden.

1. Erste Schritte nach einem Todesfall

In den ersten Tagen steht die Sicherung wichtiger Unterlagen im Vordergrund. Dazu können Sterbeurkunde, Testament, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Mietvertrag und Unterlagen zu laufenden Verträgen gehören. Wie viele beglaubigte Dokumente benötigt werden und welche Gebühren anfallen, hängt von der zuständigen Stelle und der konkreten Situation ab.

Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und besonders wichtige persönliche Dokumente sollten nur durch berechtigte Personen gesichert werden. Ist noch nicht klar, wer über den Nachlass verfügen darf, sollten Gegenstände nicht vorschnell verkauft, verschenkt oder entsorgt werden.

Für die spätere Räumung hilfreich

  • Festhalten, welche Gegenstände unbedingt bleiben müssen
  • Keller, Estrich, Garage und Nebenräume mitprüfen
  • Fotos der Räume und grösseren Möbel machen
  • Stockwerk, Lift und Zugang notieren
  • Gewünschten Räumungs- oder Übergabetermin klären

2. Erbschaft prüfen und Ausschlagungsfrist beachten

Das Schweizer Zivilgesetzbuch regelt die Ausschlagung der Erbschaft. Nach Art. 567 ZGB beträgt die Frist grundsätzlich drei Monate. Der Beginn der Frist hängt davon ab, wann die gesetzlichen Erben vom Tod erfahren beziehungsweise wann eingesetzte Erben die amtliche Mitteilung erhalten.

Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte oder bei der finanziellen Situation unsicher ist, sollte rechtzeitig mit der zuständigen kantonalen Behörde oder einer Fachperson klären, welche Schritte nötig sind. Eine Räumung sollte nicht dazu führen, dass Nachlassgegenstände entfernt werden, bevor die Verfügungsberechtigung geklärt ist.

3. Wer ist für die Wohnungsräumung verantwortlich?

Die Verantwortung hängt vom Stand des Nachlassverfahrens ab. Nach Annahme der Erbschaft handeln in der Regel die Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft. Ist eine Willensvollstreckung, Nachlassverwaltung oder behördliche Zuständigkeit angeordnet, muss die Räumung mit der zuständigen Person oder Stelle abgestimmt werden.

SituationWas vor der Räumung geklärt werden sollte
Erbschaft angenommenWer im Namen der Erben beauftragen darf und welche Gegenstände bleiben.
Mehrere ErbenEntscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft abstimmen, insbesondere bei Erinnerungsstücken und Wertgegenständen.
Erbenstellung unklarVor dem Entfernen oder Verkaufen von Gegenständen die zuständige Behörde kontaktieren.
Willensvollstrecker oder NachlassverwaltungRäumungsumfang und Freigaben mit der zuständigen Person abstimmen.

Gerade bei mehreren Angehörigen hilft es, vor der Räumung eine klare Liste zu erstellen: bleibt, wird abgeholt, darf geräumt werden. Das verhindert Missverständnisse am Räumungstag.

4. Mietvertrag nach dem Tod des Mieters

Ein Mietvertrag endet in der Schweiz nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Art. 266i OR sieht vor, dass die Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen können. Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich drei Monate, wobei Kündigungstermine und konkrete Vertragsbedingungen geprüft werden müssen.

Kontaktieren Sie die Verwaltung oder Vermieterschaft deshalb möglichst früh. Klären Sie, wann die Wohnung leer sein muss, welche Nebenräume dazugehören und ob zusätzliche Arbeiten vor der Übergabe verlangt werden. Eine Endreinigung ist bei wohnungraeumungen.ch nicht automatisch Bestandteil der Räumung und sollte separat angefragt und bestätigt werden.

Weitere Verträge nicht vergessen

Neben dem Mietvertrag können Strom, Telefon, Internet, Abonnemente, Versicherungen und weitere laufende Verträge betroffen sein. Die Voraussetzungen und benötigten Nachweise unterscheiden sich je nach Anbieter. Melden Sie den Todesfall direkt bei den jeweiligen Stellen und fragen Sie nach dem konkreten Vorgehen.

5. Was kostet eine Wohnungsräumung nach Todesfall?

Ein seriöser Preis lässt sich nicht allein aus der Zimmerzahl ableiten. Entscheidend ist der tatsächliche Aufwand vor Ort. Besonders relevant sind:

MengeHausrat, Möbel, Kartons und Nebenräume
ZugangStockwerk, Lift, Treppen und Trageweg
DemontageSchränke, Regale und sperrige Möbel
EntsorgungMaterialarten und notwendige Entsorgungswege
TerminPlanbarer oder sehr kurzfristiger Einsatz
ZusatzarbeitenZum Beispiel separate Reinigung nach Vereinbarung

Für eine erste Einschätzung können Sie uns Fotos der Wohnung, den Ort, Stockwerk oder Lift und den gewünschten Zeitraum senden. Wenn Fotos nicht ausreichen, kann je nach Situation eine Besichtigung sinnvoll sein.

Schnell einschätzen lassen

Fotos senden und Räumung besprechen

Sie müssen vor der Anfrage nichts hinaustragen oder vorsortieren.

6. So läuft die Räumung mit wohnungraeumungen.ch ab

1

Anfrage senden

Fotos oder Formular senden. Ort, Stockwerk, Lift und gewünschten Zeitraum angeben.

2

Umfang abstimmen

Festlegen, welche Räume dazugehören und welche Gegenstände auf keinen Fall geräumt werden dürfen.

3

Preis und Termin klären

Sie erhalten eine Rückmeldung zum Aufwand und zu einem möglichen Termin.

4

Wohnung räumen

Unser Team trägt Möbel und Hausrat hinaus, demontiert vereinbarte Möbel und organisiert Abtransport und Entsorgung.

Wenn Keller, Estrich oder weitere Nebenräume dazugehören, sollten diese bereits bei der Anfrage erwähnt werden. So kann der Umfang von Anfang an richtig eingeschätzt werden. Für eine Räumung vor der Wohnungsabgabe finden Sie weitere Hinweise auf unserer Seite Räumung vor Wohnungsabgabe.

7. Checkliste: 10 wichtige Schritte

  1. 1
    Sterbeurkunde und wichtige Unterlagen organisieren

    Bei den zuständigen Stellen klären, welche Nachweise und Ausfertigungen benötigt werden.

  2. 2
    Testament und Nachlassunterlagen sichern

    Wichtige Dokumente geordnet aufbewahren und nicht mit dem Hausrat vermischen.

  3. 3
    Erbschaft und Zuständigkeit klären

    Die dreimonatige Ausschlagungsfrist nach Art. 567 ZGB beachten.

  4. 4
    Wertgegenstände und Erinnerungsstücke bestimmen

    Klar kennzeichnen, was bleiben oder von Angehörigen abgeholt werden soll.

  5. 5
    Mietvertrag prüfen und Vermieter kontaktieren

    Kündigung, Übergabetermin und Anforderungen an die Rückgabe klären.

  6. 6
    Laufende Verträge melden

    Versicherungen, Energie, Telefon, Internet und Abonnemente einzeln prüfen.

  7. 7
    Digitalen Nachlass sichern

    Geräte und Konten nicht vorschnell löschen, wenn noch Daten oder Unterlagen benötigt werden.

  8. 8
    Haustiere sofort versorgen

    Eine sichere Betreuung organisieren, bevor die Wohnung geräumt wird.

  9. 9
    Räumungsumfang dokumentieren

    Wohnung, Keller, Estrich und grössere Möbel fotografieren und den Ort angeben.

  10. 10
    Räumungs- und Übergabetermin koordinieren

    Genügend Reserve zwischen Räumung und Wohnungsübergabe einplanen.

8. Häufige Fragen

Wie lange kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?

Gemäss Art. 567 ZGB beträgt die Ausschlagungsfrist grundsätzlich drei Monate. Der Fristbeginn hängt von der konkreten Erbenstellung und Kenntnis ab. Bei Unsicherheit sollte die zuständige kantonale Behörde oder eine Rechtsberatung kontaktiert werden.

Endet der Mietvertrag automatisch mit dem Tod?

Nein. Nach Art. 266i OR können die Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Die konkrete Situation sollte früh mit der Verwaltung oder Vermieterschaft geklärt werden.

Muss ich vor der Räumung alles vorsortieren?

Nein. Für die erste Anfrage reichen Fotos, Ort, Stockwerk oder Lift und der gewünschte Zeitraum. Gegenstände, die auf keinen Fall geräumt werden dürfen, sollten klar bezeichnet oder separat gesichert werden.

Wer entscheidet, was aus der Wohnung entfernt werden darf?

Das hängt von der Erbenstellung und einer allfälligen Willensvollstreckung oder Nachlassverwaltung ab. Solange die Zuständigkeit unklar ist, sollten keine Gegenstände eigenmächtig verkauft oder entsorgt werden.

Müssen Keller und Estrich ebenfalls geräumt werden?

Wenn diese Räume zum Mietobjekt gehören und leer übergeben werden müssen, sollten sie in die Planung einbezogen werden. Wir können Keller, Estrich und weitere Nebenräume bei der Offerte mit berücksichtigen.

Ist eine Endreinigung automatisch enthalten?

Nein. Eine Reinigung ist nicht automatisch Bestandteil der Räumung. Falls Sie eine Endreinigung benötigen, sollte diese separat angefragt und bestätigt werden.

Wir übernehmen die praktische Arbeit

Sie kümmern sich um Familie und Formalitäten. Wir kümmern uns um die Räumung.

Wenn die Zuständigkeiten geklärt sind, können wir die Wohnungsräumung, den Abtransport und die vereinbarte Entsorgung organisieren. Für eine erste Einschätzung reichen häufig Fotos, Ort, Stockwerk oder Lift und der gewünschte Zeitraum.

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