Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist nicht nur körperlich aufwendig. Bevor Möbel, persönliche Gegenstände oder Dokumente entfernt werden, sollten Erbenstellung, Zuständigkeiten und wichtige Fristen geklärt sein. Gleichzeitig läuft häufig ein Mietverhältnis weiter, und ein Übergabetermin muss organisiert werden.
1. Erste Schritte nach einem Todesfall
In den ersten Tagen steht die Sicherung wichtiger Unterlagen im Vordergrund. Dazu können Sterbeurkunde, Testament, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Mietvertrag und Unterlagen zu laufenden Verträgen gehören. Wie viele beglaubigte Dokumente benötigt werden und welche Gebühren anfallen, hängt von der zuständigen Stelle und der konkreten Situation ab.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und besonders wichtige persönliche Dokumente sollten nur durch berechtigte Personen gesichert werden. Ist noch nicht klar, wer über den Nachlass verfügen darf, sollten Gegenstände nicht vorschnell verkauft, verschenkt oder entsorgt werden.
Für die spätere Räumung hilfreich
- Festhalten, welche Gegenstände unbedingt bleiben müssen
- Keller, Estrich, Garage und Nebenräume mitprüfen
- Fotos der Räume und grösseren Möbel machen
- Stockwerk, Lift und Zugang notieren
- Gewünschten Räumungs- oder Übergabetermin klären
2. Erbschaft prüfen und Ausschlagungsfrist beachten
Das Schweizer Zivilgesetzbuch regelt die Ausschlagung der Erbschaft. Nach Art. 567 ZGB beträgt die Frist grundsätzlich drei Monate. Der Beginn der Frist hängt davon ab, wann die gesetzlichen Erben vom Tod erfahren beziehungsweise wann eingesetzte Erben die amtliche Mitteilung erhalten.
Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte oder bei der finanziellen Situation unsicher ist, sollte rechtzeitig mit der zuständigen kantonalen Behörde oder einer Fachperson klären, welche Schritte nötig sind. Eine Räumung sollte nicht dazu führen, dass Nachlassgegenstände entfernt werden, bevor die Verfügungsberechtigung geklärt ist.
3. Wer ist für die Wohnungsräumung verantwortlich?
Die Verantwortung hängt vom Stand des Nachlassverfahrens ab. Nach Annahme der Erbschaft handeln in der Regel die Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft. Ist eine Willensvollstreckung, Nachlassverwaltung oder behördliche Zuständigkeit angeordnet, muss die Räumung mit der zuständigen Person oder Stelle abgestimmt werden.
| Situation | Was vor der Räumung geklärt werden sollte |
|---|---|
| Erbschaft angenommen | Wer im Namen der Erben beauftragen darf und welche Gegenstände bleiben. |
| Mehrere Erben | Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft abstimmen, insbesondere bei Erinnerungsstücken und Wertgegenständen. |
| Erbenstellung unklar | Vor dem Entfernen oder Verkaufen von Gegenständen die zuständige Behörde kontaktieren. |
| Willensvollstrecker oder Nachlassverwaltung | Räumungsumfang und Freigaben mit der zuständigen Person abstimmen. |
Gerade bei mehreren Angehörigen hilft es, vor der Räumung eine klare Liste zu erstellen: bleibt, wird abgeholt, darf geräumt werden. Das verhindert Missverständnisse am Räumungstag.
4. Mietvertrag nach dem Tod des Mieters
Ein Mietvertrag endet in der Schweiz nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Art. 266i OR sieht vor, dass die Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen können. Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich drei Monate, wobei Kündigungstermine und konkrete Vertragsbedingungen geprüft werden müssen.
Kontaktieren Sie die Verwaltung oder Vermieterschaft deshalb möglichst früh. Klären Sie, wann die Wohnung leer sein muss, welche Nebenräume dazugehören und ob zusätzliche Arbeiten vor der Übergabe verlangt werden. Eine Endreinigung ist bei wohnungraeumungen.ch nicht automatisch Bestandteil der Räumung und sollte separat angefragt und bestätigt werden.
Weitere Verträge nicht vergessen
Neben dem Mietvertrag können Strom, Telefon, Internet, Abonnemente, Versicherungen und weitere laufende Verträge betroffen sein. Die Voraussetzungen und benötigten Nachweise unterscheiden sich je nach Anbieter. Melden Sie den Todesfall direkt bei den jeweiligen Stellen und fragen Sie nach dem konkreten Vorgehen.
5. Was kostet eine Wohnungsräumung nach Todesfall?
Ein seriöser Preis lässt sich nicht allein aus der Zimmerzahl ableiten. Entscheidend ist der tatsächliche Aufwand vor Ort. Besonders relevant sind:
Für eine erste Einschätzung können Sie uns Fotos der Wohnung, den Ort, Stockwerk oder Lift und den gewünschten Zeitraum senden. Wenn Fotos nicht ausreichen, kann je nach Situation eine Besichtigung sinnvoll sein.
Fotos senden und Räumung besprechen
Sie müssen vor der Anfrage nichts hinaustragen oder vorsortieren.
6. So läuft die Räumung mit wohnungraeumungen.ch ab
Anfrage senden
Fotos oder Formular senden. Ort, Stockwerk, Lift und gewünschten Zeitraum angeben.
Umfang abstimmen
Festlegen, welche Räume dazugehören und welche Gegenstände auf keinen Fall geräumt werden dürfen.
Preis und Termin klären
Sie erhalten eine Rückmeldung zum Aufwand und zu einem möglichen Termin.
Wohnung räumen
Unser Team trägt Möbel und Hausrat hinaus, demontiert vereinbarte Möbel und organisiert Abtransport und Entsorgung.
Wenn Keller, Estrich oder weitere Nebenräume dazugehören, sollten diese bereits bei der Anfrage erwähnt werden. So kann der Umfang von Anfang an richtig eingeschätzt werden. Für eine Räumung vor der Wohnungsabgabe finden Sie weitere Hinweise auf unserer Seite Räumung vor Wohnungsabgabe.
7. Checkliste: 10 wichtige Schritte
- 1Sterbeurkunde und wichtige Unterlagen organisieren
Bei den zuständigen Stellen klären, welche Nachweise und Ausfertigungen benötigt werden.
- 2Testament und Nachlassunterlagen sichern
Wichtige Dokumente geordnet aufbewahren und nicht mit dem Hausrat vermischen.
- 3Erbschaft und Zuständigkeit klären
Die dreimonatige Ausschlagungsfrist nach Art. 567 ZGB beachten.
- 4Wertgegenstände und Erinnerungsstücke bestimmen
Klar kennzeichnen, was bleiben oder von Angehörigen abgeholt werden soll.
- 5Mietvertrag prüfen und Vermieter kontaktieren
Kündigung, Übergabetermin und Anforderungen an die Rückgabe klären.
- 6Laufende Verträge melden
Versicherungen, Energie, Telefon, Internet und Abonnemente einzeln prüfen.
- 7Digitalen Nachlass sichern
Geräte und Konten nicht vorschnell löschen, wenn noch Daten oder Unterlagen benötigt werden.
- 8Haustiere sofort versorgen
Eine sichere Betreuung organisieren, bevor die Wohnung geräumt wird.
- 9Räumungsumfang dokumentieren
Wohnung, Keller, Estrich und grössere Möbel fotografieren und den Ort angeben.
- 10Räumungs- und Übergabetermin koordinieren
Genügend Reserve zwischen Räumung und Wohnungsübergabe einplanen.
8. Häufige Fragen
Wie lange kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?
Gemäss Art. 567 ZGB beträgt die Ausschlagungsfrist grundsätzlich drei Monate. Der Fristbeginn hängt von der konkreten Erbenstellung und Kenntnis ab. Bei Unsicherheit sollte die zuständige kantonale Behörde oder eine Rechtsberatung kontaktiert werden.
Endet der Mietvertrag automatisch mit dem Tod?
Nein. Nach Art. 266i OR können die Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Die konkrete Situation sollte früh mit der Verwaltung oder Vermieterschaft geklärt werden.
Muss ich vor der Räumung alles vorsortieren?
Nein. Für die erste Anfrage reichen Fotos, Ort, Stockwerk oder Lift und der gewünschte Zeitraum. Gegenstände, die auf keinen Fall geräumt werden dürfen, sollten klar bezeichnet oder separat gesichert werden.
Wer entscheidet, was aus der Wohnung entfernt werden darf?
Das hängt von der Erbenstellung und einer allfälligen Willensvollstreckung oder Nachlassverwaltung ab. Solange die Zuständigkeit unklar ist, sollten keine Gegenstände eigenmächtig verkauft oder entsorgt werden.
Müssen Keller und Estrich ebenfalls geräumt werden?
Wenn diese Räume zum Mietobjekt gehören und leer übergeben werden müssen, sollten sie in die Planung einbezogen werden. Wir können Keller, Estrich und weitere Nebenräume bei der Offerte mit berücksichtigen.
Ist eine Endreinigung automatisch enthalten?
Nein. Eine Reinigung ist nicht automatisch Bestandteil der Räumung. Falls Sie eine Endreinigung benötigen, sollte diese separat angefragt und bestätigt werden.
Sie kümmern sich um Familie und Formalitäten. Wir kümmern uns um die Räumung.
Wenn die Zuständigkeiten geklärt sind, können wir die Wohnungsräumung, den Abtransport und die vereinbarte Entsorgung organisieren. Für eine erste Einschätzung reichen häufig Fotos, Ort, Stockwerk oder Lift und der gewünschte Zeitraum.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Fristen, Zuständigkeiten und Verfahren können von der konkreten Nachlasssituation und kantonalen Zuständigkeit abhängen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Rechtsberatung.