Nach einem Todesfall gibt es bereits genug zu regeln. Wir übernehmen die praktische Räumungsarbeit diskret und stimmen klar ab, was bleiben soll und was geräumt werden darf.
Eine Wohnungsräumung nach einem Todesfall kann emotional und organisatorisch belastend sein. Wir planen den Umfang klar und behandeln die Situation mit der nötigen Zurückhaltung.
Teilen Sie uns mit, was auf keinen Fall geräumt werden darf. Für die erste Einschätzung reichen Fotos, Ort, Stockwerk/Lift und der gewünschte Zeitraum.
Neben der praktischen Räumung müssen häufig Erbschaft, Mietvertrag, Dokumente und Termine geklärt werden. Unser ausführlicher Schweizer Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte.
Ratgeber öffnenErste Schritte, Ausschlagungsfrist, Mietvertrag, Kostenfaktoren, Räumungsablauf und eine praktische Checkliste.
Senden Sie Fotos, Ort, Stockwerk/Lift und den gewünschten Umfang per WhatsApp.
Nicht zwingend. Teilen Sie uns mit, welche Gegenstände bleiben sollen und welche weg dürfen.
Ja. Abtransport gehört zum planbaren Leistungsumfang.