Wohnungsräumungen in der ganzen Schweiz   079 615 20 06
Nachlass & Erbfall

Nachlassräumung

Bei einem Nachlass geht es nicht nur darum, Dinge wegzubringen. Wichtig ist eine klare, respektvolle Abstimmung darüber, was bleibt und was geräumt werden darf.

Respektvoll und übersichtlich

Sie bestimmen, was bleibt. Wir übernehmen die Räumungsarbeit.

Vor dem Termin wird festgelegt, welche Gegenstände ausgenommen sind. Danach räumen wir den vereinbarten Bereich und übernehmen den Abtransport.

  • Gegenstände zum Behalten klar ausnehmen
  • Wohnung und Nebenräume räumen
  • Möbel bei Bedarf demontieren
  • Abtransport und Entsorgung organisieren
  • Direkte Abstimmung mit einer Ansprechperson
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Klare Kennzeichnung hilft

Markieren Sie Gegenstände, die nicht geräumt werden dürfen. Für die Offerte reichen zunächst Fotos und die wichtigsten Zugangsdaten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Räumung nach Todesfall?

Eine Nachlassräumung kann im Rahmen eines Erbfalls stattfinden und legt besonderen Wert auf die klare Trennung zwischen zu behaltenden und zu räumenden Gegenständen.

Können mehrere Angehörige abstimmen?

Für einen reibungslosen Ablauf ist eine klare Ansprechperson hilfreich. Die interne Abstimmung kann selbstverständlich vorher gemeinsam erfolgen.

Muss alles vorsortiert sein?

Nein. Wichtig ist vor allem, dass klar gekennzeichnet ist, was nicht geräumt werden darf.

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